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Dorfgemeinschaft Ehenfeld

Steckbrief

Der Verein wurde als Dachverein aller Ehenfelder Vereine am 08.11.2000 gegründet.

Der Vorstand ist 50 (Bilder)

Satzung

Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaft Ehenfeld der Vereinsname wird abgekürzt DGE. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden, nach der Eintragung lautet der Name >Dorfgemeinschaft Ehenfeld e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Ehenfeld.

Vereinszweck

  1. Der Vereinszweck besteht in der Förderung des Gemeinschaftssinnes und Geistes innerhalb der Dorfgemeinschaft, sowie der Pflege des Brauchtums und der Tradition, sowie den Erhalt einer lebens- und liebenswerten Heimat. Der Verein tritt als Dachorganisation aller Vereine und Organisationen innerhalb der Dorfgemeinschaft Ehenfeld auf.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede Vereinigung und Organisation werden, die am gesellschaftlichen, kulturellen, kirchlichen oder politischen Leben in Ehenfeld teilnimmt, und mit der für eine Vereinsmitgliedschaft erforderlichen Rechts-fähigkeit oder rechtlichen Selbständigkeit ausgestattet ist. Die Mitgliedschaftsrechte werden durch den oder die gesetzlichen oder satzungsgemäßen Vertreter der jeweiligen Vereinigung oder Organisation ausgeübt.
  2. Mitglied des Vereins kann ferner je ein Vertreter einer Organisation oder Einrichtung werden, die am gesellschaftlichen, kulturellen, kirchlichen oder politischen Leben in Ehenfeld teilnimmt, aber nicht mit der für eine Vereinsmitgliedschaft erforderlicher Rechtsfähigkeit oder rechtlichen Selbstständigkeit ausgestattet ist. Welche Person als Vertreter einer solchen Organisation oder Einrichtung die Mitgliedschaft übernimmt, bestimmt die betreffende Organisation oder Einrichtung.
  3. Andere als unter 1) und 2) genannten Mitgliedschaften sind nicht möglich. Die Aufnahme als Mitglied ist beim Vorstand zu beantragen der über die Aufnahme entscheidet. Der Vorstand entscheidet auch in Zweifelsfällen, ob eine Mitgliedschaft gemäß Ziffer 1) oder eine Mitgliedschaft gemäß Ziffer 2) erworben wird und fordert im Falle der Ziffer 2) die betreffende Organisation oder Einrichtung zur Benennung des Vertreters der die Mitgliedschaft übernehmen soll, auf.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß. Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes gemäß Ziffer 2) endet außerdem mit der Abberufung durch die Organisation oder Einrichtung, die durch das Mitglied vertreten wird. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß beschließt die Vereinsversammlung, wobei für eine Ausschluß eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.


Bilderbogen

Das neue Gemeinschaftshaus
Bau des Gemeinschaftshauses
Heimatfest 2000
Der neue Spielplatz