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Dorfgemeinschaft Ehenfeld
Der Verein wurde als Dachverein aller Ehenfelder Vereine am 08.11.2000 gegründet.
Satzung
Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaft Ehenfeld der Vereinsname wird abgekürzt DGE. Er soll in
das Vereinsregister eingetragen werden, nach der Eintragung lautet der Name >Dorfgemeinschaft Ehenfeld e.V.
Der Verein hat seinen Sitz in Ehenfeld.
Vereinszweck
- Der Vereinszweck besteht in der Förderung des Gemeinschaftssinnes und
Geistes innerhalb der Dorfgemeinschaft, sowie der Pflege des Brauchtums und der Tradition,
sowie den Erhalt einer lebens- und liebenswerten Heimat. Der Verein tritt als
Dachorganisation aller Vereine und Organisationen innerhalb der Dorfgemeinschaft Ehenfeld auf.
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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Ausscheidende Mitglieder haben
keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
Mitgliedschaft
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Mitglied des Vereins kann jede Vereinigung und Organisation werden, die am gesellschaftlichen, kulturellen,
kirchlichen oder politischen Leben in Ehenfeld teilnimmt, und mit der für eine Vereinsmitgliedschaft
erforderlichen Rechts-fähigkeit oder rechtlichen Selbständigkeit ausgestattet ist. Die Mitgliedschaftsrechte
werden durch den oder die gesetzlichen oder satzungsgemäßen Vertreter der jeweiligen Vereinigung oder
Organisation ausgeübt.
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Mitglied des Vereins kann ferner je ein Vertreter einer Organisation oder Einrichtung werden, die am
gesellschaftlichen, kulturellen, kirchlichen oder politischen Leben in Ehenfeld teilnimmt, aber nicht mit
der für eine Vereinsmitgliedschaft erforderlicher Rechtsfähigkeit oder rechtlichen Selbstständigkeit
ausgestattet ist.
Welche Person als Vertreter einer solchen Organisation oder Einrichtung die Mitgliedschaft übernimmt,
bestimmt die betreffende Organisation oder Einrichtung.
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Andere als unter 1) und 2) genannten Mitgliedschaften sind nicht möglich.
Die Aufnahme als Mitglied ist beim Vorstand zu beantragen der über die Aufnahme entscheidet.
Der Vorstand entscheidet auch in Zweifelsfällen, ob eine Mitgliedschaft gemäß Ziffer 1)
oder eine Mitgliedschaft gemäß Ziffer 2) erworben wird und fordert im Falle der Ziffer 2) die
betreffende Organisation oder Einrichtung zur Benennung des Vertreters der die Mitgliedschaft
übernehmen soll, auf.
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Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß.
Die Mitgliedschaft eines Mitgliedes gemäß Ziffer 2) endet außerdem mit der Abberufung durch die Organisation
oder Einrichtung, die durch das Mitglied vertreten wird.
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen
des Vereins verletzt. Über den Ausschluß beschließt die Vereinsversammlung, wobei für eine Ausschluß eine
Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Bilderbogen